Promille-Rechner
Schätzung nach der Widmark-Formel. Hinweis: Nicht als juristischer Beleg geeignet.
Faustregel: Der Körper baut etwa 0,1 ‰ pro Stunde ab (Frauen leicht weniger). Bis 0,3 ‰ gibt es keine Promille-Grenze – ab dort ist der Konsum aber bei Unfall oder auffälligem Fahrverhalten strafbar (relative Fahruntüchtigkeit). 0,5 ‰ ist die allgemeine Grenze, 0,0 ‰ gilt für Fahranfänger (Probezeit, < 21 Jahre).
Wie funktioniert die Widmark-Formel?
Die Widmark-Formel (Erik Widmark, 1932) ist die klassische Methode, um den Blutalkoholgehalt zu schätzen:
BAK = Alkoholmenge (g) ÷ (Körpergewicht × Verteilungsfaktor) − Abbau × Stunden
Der Verteilungsfaktor beträgt 0,7 für Männer und 0,6 für Frauen, weil Frauen anteilig mehr Fett und weniger Körperflüssigkeit haben. Der Abbau liegt im Schnitt bei 0,1 ‰ pro Stunde – das lässt sich weder durch Kaffee, kalte Dusche noch durch Sport beschleunigen.
Strenge gilt im Straßenverkehr
In Deutschland gilt: 0,0 ‰ für Fahranfänger und unter 21, 0,5 ‰ allgemeine Grenze, 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat). Bei einem Unfall oder Auffälligkeiten kann auch ab 0,3 ‰ eine Straftat vorliegen. Im Zweifel: Auto stehen lassen.